Vertrag:
Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und der Pollog Turist Behadini ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Spätestens mit Zahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter treten wir als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei Buchung von Einzelleistungen wie z.B. Flügen. Zahlungsbedingungen:
Bei ONLINE FLUG-Buchungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 24 h zu bezahlen!
Bei Umbuchungen resp. Annullationen beträgt unsere Gebühr CHF 50.- pro Person.
Pauschalreisen:
Anzahlung bei Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung per E-Mail) gemäss Angaben auf der Bestätigung/Rechnung (1. Einzahlungsschein). Restzahlung, sofern auf der Rechnung/Bestätigung nicht anders vermerkt, bis spätestens 40 Tage vor Abreise (2. Einzahlungsschein). Um den Ticketpreis zu garantieren, empfehlen wir eine sofortige Bezahlung nach der Buchung. Dies ermöglicht uns die vorzeitige Ausstellung des Tickets und beugt allfälligen späteren Preiserhöhungen (z.B. Treibstoffzuschläge) vor.
Preisänderungen:
In den nachfolgenden Fällen behalten wir uns vor, die Preise zu erhöhen:
* Tarifänderungen der Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
* Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren
(z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
* Wechselkursänderungen
Gültigkeit: Die Flugtickets sind generell nur gültig für den Transport mit den betreffenden Fluggesellschaften. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sowie Routenänderungen oder zusätzliche Zwischenaufenthalte sind unterwegs nicht mehr möglich. Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer von Linienflugtickets beginnt in der Regel vom ersten Flugdatum an. Handelt es sich um ein Open-Ticket (ohne eine einzige Reservation), läuft die Gültigkeitsdauer vom Ausstellungsdatum des Tickets an (Datumsstempel rechts oben). Die genaue Gültigkeitsdauer ist auf der Rechnung/Bestätigung vermerkt.
Freie/Fixe Flugdaten: Linienflüge sind nach Reisebeginn entweder frei umbuchbar, gegen Gebühr umbuchbar oder fix (nicht umbuchbar). Die für diese Buchung geltende Variante ist auf der Bestätigung/Rechnung vermerkt. Charterflüge haben grundsätzlich fixierte (nicht umbuchbare) Flugreservationen. Rückbestätigung von Flugtickets: Bei den meisten Fluggesellschaften ist eine Rückbestätigung nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir, unterwegs jede Reservation spätestens 72 Stunden vor dem Rück- oder Weiterflug bei der Fluggesellschaft zu bestätigen. So kann die im Flugticket angegebene Abflugzeit überprüft, und evt. eine Kontaktadresse hinterlassen werden. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Servicetaxe und Reservationsgebühr: Als Kostenanteile in den Bereichen Kundengeldabsicherung/Reisegarantie, Haftpflicht, Dokumente/Infomaterial/ CRS-Gebühren wird für Flüge, Individualreisen und Pauschalarrangements eine Servicetaxe von CHF 40.– pro Person erhoben. Bei Las tMinute (Aktionen) wird eine Gebühr von CHF 50.– pro Person (max. CHF 100.– pro Dossier) verrechnet. Folgende Reservationsgebühren gelten bei Buchungen ohne Flug oder bei Flugbuchungen im Internet: Bei Hotelreservationen, Mietwagen, Camper, Flug, Bus- und Bahnpässen, Sprachschulen, Fähren, Konzert-, Theater- und Sporttickets je CHF 80.– pro Reservation.
Umbuchungen vor Reisebegin: Für Änderungen der Daten vor Ausstellung der Reisedokumente wird je nach Fluggesellschaft und Veranstalter eine Umbuchungsgebühr von mindestens CHF 60.– pro Leistung in Rechnung gestellt. Nach Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen entstehen die auf der Bestätigung/Rechnung aufgeführten effektiven Annullationskosten. Charterflüge können nicht oder nur gegen sehr hohe Gebühren umgebucht werden. Umbuchungen nach Reisebeginn: Allfällige Umbuchungskosten der Fluggesellschaften und Veranstalter sind auf der Rechnung/Bestätigung aufgeführt. Werden Umbuchungen nach Abreise durch uns abgewickelt, so fallen zusätzliche Kosten an. Annullationsbestimmungen: Bei Annullation vor Abreise entstehen für uns Kosten; aber auch von Fluggesellschaften, Transportunternehmen und sonstigen Veranstaltern werden Annullationskosten geltend gemacht. Diese in solchen Fällen entstandenen Kosten und Gebühren werden dem Kunden direkt oder über uns weiterverrechnet.Unsere Annullationskosten 50.– pro Person. Die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten sind auf der Rechnung/ Bestätigung vermerkt. Bei Nichterscheinen am Flughafen können bis 100% Annullationskosten entstehen. Die Servicetaxe (ab CHF 40.– pro Person) wird bei einer Annullation nicht rückerstattet. Charterflug: Die Annullationskosten variieren je nach gebuchter Leistung und Veranstalter. Die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten sind auf der Bestätigung/Rechnung vermerkt.
Als Anhaltspunkt:
Bis 61 Tage vor Abflug CHF 200.–; 60 – 31 Tage vor Abflug 15% des Flugtarifs plus Bearbeitungsgebühr; 30 – 16 Tage vor Abflug 40% des Flugtarifs plus Bearbeitungsgebühr; 15 – 0 Tage vor Abflug 100% des Flugtarifs plus Bearbeitungsgebühr. Bei Sonderaktionen (Last Minute) können die Prozentabstufungen der Annullationskosten höher sein.
Zustellung der Reisedokumente: Die Flugtickets und allfällige weitere Reisedokumente werden den Passagieren spätestens eine Woche vor Abflug und nach Zahlungseingang per Post oder Mail zugestellt. Rückerstattung der Flugtickets: Auf unbenützten Teilstrecken ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. Bei vollständig unbenützten Tickets, die innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, kann eine Rückerstattung möglich sein; sie kann aber langwierig sein und einige Monate dauern. Die in solchen Fällen von den Fluggesellschaften und Veranstaltern abgezogenen Rückerstattungskosten können sehr hoch sein. Verlust der Reisedokumente: Wir empfehlen dem Kunden, die genauen Ticketnummern und eine Fotokopie der Reisedokumente separat aufzubewahren. Bei Verlust der Reisedokumente können wir keine Haftung übernehmen. Versicherungen: Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er bereits genügende Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen hat. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. Dabei sind wir gerne behilflich. Pass, Visa, Impfungen: Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
Gewährleistung:
Wir halten uns an eine objektive Beschreibung der Leistungen und kontrollieren unsere Partner. Hat der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen, weil die Leistung nicht unserer Bestätigung/Rechnung entspricht oder mit erheblichen Mängeln behaftet ist, so ist wie folgt vorzugehen: Der Kunde informiert umgehend den Leistungsträger (z.B. Hotel) sowie die Vertretung des Veranstalters vor Ort und / oder uns und verlangt sofortige Abhilfe. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der Pollog Turist Behadini ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die Pollog Turist können nur an deren Firmensitz in Wil (St. Gallen) angebracht werden.